Sekundärnutzung klinischer Daten - Rechtliche Rahmenbedingungen
Autor: Uwe K. Schneider
Verlag: Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft
DOI: 10.32745/9783954663224

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Zunehmend greift medizinische Forschung auf Daten aus der Versorgung zurück. Deren systematische Analyse ist eine vielversprechende Methode, die nicht zuletzt auch für die Qualitätssicherung im Gesundheitsbereich bedeutsam ist. Diese ‚Sekundärnutzung‘ von Behandlungsdaten bringt jedoch zahlreiche Rechtsfragen mit sich. Sozial- und Gesundheitsdaten gehören zu den intimsten Informationen über einen Menschen und sind deshalb auf einen besonders hohen Schutz angewiesen. Die Chancen und Risiken müssen deshalb vor dem Hintergrund des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Mit dem vorliegenden Rechtsgutachten steht erstmals eine detaillierte Übersicht über die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sekundärnutzung medizinischer Daten in den einzelnen Bundesländern zur Verfügung, die auch jeweils die unterschiedliche Trägerschaft und Rechtsform der behandelnden Institution berücksichtigt. Die Analyse gibt Forschern und anderen Akteuren im Gesundheitsbereich Orientierung beim rechtskonformen Umgang mit medizinischen Behandlungsdaten. Das Buch enthält darüber hinaus ein ergänzendes Gutachten, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sekundärnutzung der über die elektronische Gesundheitskarte nach § 291a SGB V verwalteten Daten darstellt.
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Citation
Schneider, U.K., Sekundärnutzung klinischer Daten - Rechtliche Rahmenbedingungen. 2015, Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Berlin, https://www.mwv-open.de/site/books/10.32745/9783954663224/.
1. Auflage, 418 Seiten, August 2015
€ 64,95 [D], ISBN 978-3-95466-142-8
Achtung! In der Publikation ist die alte Rechtslage vor Inkrafttreten der DSGVO beschrieben!
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Inhaltsverzeichnis
I Sekundärnutzung medizinischer Behandlungsdaten
- Vorwort
- Personenbezug bei Pseudonymisierung und Anonymisierung
- Abgrenzung der Verarbeitungszwecke „Qualitätssicherung“ und „Behandlung“
- Zweckändernde automatisierte Auswertung personenbezogener Daten mit anonymen Ergebnissen
- Spezialgesetzliche Einschränkungen der Sekundärnutzung
- Anwendbares Datenschutzrecht für die Sekundärnutzung klinischer Daten unter Berücksichtigung des Landesrechts
- Verwendung von Behandlungsdaten für interne Qualitätssicherung und Eigenforschung
- Datenverarbeitung im Auftrag für Zwecke der Forschung oder Qualitätssicherung
- Übermittlung pseudonymer Daten im Wege der Funktionsübertragung für Forschung oder Qualitätssicherung
- Einrichtungsübergreifende Pseudonymisierung im Forschungsverbund
- Einbeziehung von Ethikkommissionen bei Forschung mit personenbezogenen oder pseudonymen Daten
- Für die Sekundärnutzung relevante Unterschiede hinsichtlich Forschungszweck und Art der Durchführung eines Forschungsvorhabens
- Landesspezifische und für die Sekundärnutzung relevante Unterschiede in den Forschungsklauseln
- Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsstrukturen
- Beschäftigtendatenschutz bei der Sekundärnutzung von Behandlungsdaten
- Zivil- und strafrechtliche Folgen fahrlässiger Datenschutzverstöße
- Rechtspolitisches Schlusswort
- Anhang Teil 1